Institute for Innovation in Education and Business Processes
Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind ständige Begleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten häufig in den Hintergrund.
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.
Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen.
Zuwendungsempfänger können alle Solo-Selbstständigen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein, die zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Das Programm richtet sich an gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten aus allen Branchen, die ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb betreiben (keine Solo-Selbstständigkeit im Nebenerwerb), das heißt, dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 %) aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammt. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden. Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Solo-Selbstständigen sind nicht förderfähig.
Im Rahmen des Programms können berufliche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells gefördert werden. Hierfür ist ein Qualifizierungsscheck erforderlich. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle ist für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks verpflichtend.
Gefördert werden Qualifizierungen/Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von bis zu 5.000 € (Gesamtkosten ausschließlich der Mehrwertsteuer).
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Dieser wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung und unter folgenden Bedingungen gewährt: Kosten für die Teilnahme an der im Qualifizierungsscheck ausgewiesenen Maßnahme werden zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 € (ohne Mehrwertsteuer), begrenzt auf einen maximalen Zuschussbetrag von bis zu 4.500 €, übernommen.
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