Institut für Innovation in Bildungs- und Unternehmensprozessen
Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gehören u. a. zu den Aufgaben von technischem Personal. Solche Tätigkeiten dürfen jedoch nur von einer Elektrofachkraft oder von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden. Das Unternehmen hat die Verantwortung, sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.
Diese Schulung richtet sich an Fachkräfte, die mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Berührung kommen und kleine Reparaturen und Instandsetzungen ausführen sollen. In der Praxis besteht Unsicherheit darüber, welche Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von unterwiesenem Personal ausgeführt werden dürfen. Dies wird in der Schulung aufgezeigt und praktisch vermittelt.
Neue Qualifizierungskonzepte zur EUP und zur EFFT
Praxis